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Auszug aus der Satzung des Nachbarschaftsheim Wuppertal e.V.

in der von der Mitgliederversammlung am 11. April 2000 zuletzt ergänzten Fassung:

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er strebt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke an.

Der Zweck des Vereins ist die gemeinwesenorientierte, umfassende soziale Arbeit mit allen vertretenen Bevölkerungsschichten und - gruppen.

Der Satzungszweck ist durch die Unterhaltung eines Nachbarschaftsheimes verwirklicht, in dem soziale, kulturelle und pädagogische Aufgaben in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Hilfe erfüllt werden.

Entsprechend seiner weitgefassten Funktionen arbeitet das Nachbarschaftsheim schwerpunktmäßig in den sechs Fachbereichen

- Seniorenforum;
- Begegnungszentrum "Alte Feuerwache an der Gathe";
- Kindergarten;
- Offene Tür für Kinder und Jugendliche;
- Stadtteiltreffpunkt,

wobei aktuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen.

Die dem Verein zugedachten Mittel und etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglied erhält keine Person Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung